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Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Gebührenermäßigungen und Förderprogramme:
Bei ausgewählten Dozenten im Gesundheitsbereich (informieren Sie sich bei der Anmeldung) beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen am Kursentgelt – anteilig und je nach Krankenkasse in unterschiedlicher Höhe.
Voraussetzung: Regelmäßige Teilnahme (mindestens 80 Prozent).
Details erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Teilnehmer, die bei ihrer Anmeldung einen gültigen Lahr-Pass vorlegen, erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 50 Prozent des Kursentgelts (ausgenommen Studienreisen und Exkursionen).
Bezieher von SGB-Leistungen können vor Kursbeginn Anträge auf Gebührenermäßigung stellen. Gebührenermäßigungen werden nicht für Exkursionen, Studienfahrten und den Zweiten Bildungsweg gewährt.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie in der VHS-Geschäftstelle.
Familien der Gemeinde Rust können unter bestimmten Voraussetzungen einen Familienpass erhalten. Bei Vorlage dieses Passes ist eine Ermäßigung der Kursgebühr möglich. Bitte legen Sie diesen mit der Anmeldung vor.
Genaue Informationen erhalten Sie direkt bei der Gemeinde Rust.
Für Kurse, die durch das Förderprogramm Fachkurse unterstützt werden, können Sie einen Zuschuss von 30 beziehungsweise 50 Prozent der Kursgebühr erhalten, wenn Sie in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind. Wenn Sie 50 Jahre oder älter sind erhalten Sie 50 Prozent Ermäßigung, wenn Sie jünger sind erhalten Sie 30 Prozent Ermäßigung.
Darüber hinaus müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Unterstützt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.