Lahr Sprachkurse VHS

Berufsbezogene Sprachkurse gemäß Paragraf 45a Aufenthaltsgesetz

Die Berufssprachkurse richten sich an in Deutschland lebende Ausländer/innen, Unionsbürger/innen sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen.

Die Berufssprachkurse vermitteln Deutschkenntnisse, die Sie generell in der Berufswelt benötigen. Sie lernen das Vokabular, die Redewendungen und die Grammatik, die Sie brauchen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden sowie Vorgesetzten zu verständigen. Darüber hinaus helfen Ihnen die Kurse berufliche E-Mails und Briefe zu verfassen oder schriftliche Texte wie Bedienungsanleitungen zu verstehen. Die Kurse erweitern zudem Ihr Wissen zum Beispiel über Vorstellungsgespräche oder Arbeitsverträge und bereiten Sie so auf den Berufseinstieg vor. Die Kurse schließen mit einer Zertifikatsprüfung ab.

Die Volkshochschule Lahr bietet die Berufssprachkurse B1 und B2 an.

Wer kann teilnehmen?

  • Sie müssen arbeitsuchend gemeldet sein und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld); Sie suchen eine Ausbildungsstelle, befinden sich bereits in der Ausbildung oder Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.
  • Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung. Das heißt Sie gehören zu einer der folgenden Gruppen:
  1. Asylbewerber/innen mit einer Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 Abs. 1 AsylG
  2. Ausländer/innen mit einer Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG
  3. Ausländer/innen mit einer Duldung gem. § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit einer Ausbildungsduldung gem. § 60c Abs. 1 AufenthG oder einer Beschäftigungsduldung gem. § 60d Abs. 1 AufenthG
  4. Ausländer/innen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24AufenthG der § 25 Abs. 5 AufenthG

Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf A2 oder  B1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).

Wer an den Modulen der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilnimmt, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.

Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, können Sie an der nationalen berufsbezogenen Sprachförderung teilnehmen, sofern Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um den (zukünftigen) Arbeitsalltag zu meistern. Es besteht für Sie ein Kostenbeitrag von 50 Prozent pro Unterrichtseinheit.

Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 20 000 Euro ist die Teilnahme auch für Beschäftigte kostenfrei.

(Quelle: BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

Ausführliche Informationen erhalten Sie kostenfrei und unverbindlich in unserer Deutschberatung. Bitte buchen Sie einen Termin hier.  

Weitere Informationen in Ihrer Sprache finden Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.