Gruppe junger Menschen

Integrations- + Alphabetisierungskurse

Nach den Regelungen des Zuwanderergesetzes (seit 01. Januar 2005) sind zugewanderte und bleibeberechtigte Ausländer/innen berechtigt beziehungsweise verpflichtet, Deutschkurse für die Integration zu besuchen.

Die Volkshochschule (VHS) Lahr bietet zwei verschiedene Deutsch-Integrationskurse sowie den Orientierungskurs an. Die einzelnen Module bauen aufeinander auf und entsprechen den Anforderungen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Ein Quereinstieg ist jederzeit möglich, sofern Plätze zur Verfügung stehen.

Interessierte erhalten bei der VHS Lahr eine persönliche Beratung mit allen notwendigen Informationen. Die Beratung ist für Integrationskurse mit Alphabetisierung sowie für allgemeine Integrationskurse. Für eine Beratung buchen Sie bitte einen Termin. Nach der Terminbuchung erhalten Sie eine Terminbestätigung. Die Beratung findet im VHS-Zentrum "Haus zum Pflug", Kaiserstraße 41, Raum 1.23 oder 1.24, 77933 Lahr, statt. 

Terminbuchung

Bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Ihren aktuellen Aufenthaltstitel/Ausweis
  • wenn Sie Geld vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag erhalten, unbedingt den Bewilligungsbescheid
  • falls vorhanden Ihre Berechtigung bzw. Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs.

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung für den Integrationskurs nur angenommen wird, wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen. Nach der Deutschberatung werden Sie von uns zu einem separaten Einstufungstermin eingeladen.

 

Diese Kurse richten sich an Migrant/innen, die in ihrem Heimatland kaum oder gar nicht zur Schule gegangen sind oder ein anderes Schriftsystem erlernt haben.

Ein Alphabetisierungskurs umfasst 900 Stunden Unterricht.

Zu den Kursen

Diese Kurse richten sich an Migrant/innen, die das lateinische Alphabet beherrschen und Deutsch lernen möchten oder bereits Vorkenntnisse haben.

Ein Allgemeiner Integrationskurs umfasst einen Sprachkurs (600 Unterrichtsstunden, aufgeteilt in sechs Module mit je 100 Unterrichtsstunden), der mit einer Prüfung abgeschlossen wird.

Am Ende des Kurses legen die Teilnehmer die B1-Prüfung Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) ab.

Zu den Kursen

Das Modul "Orientierungskurs" schließt an den Deutschkurs an und informiert über Recht, Ordnung und Politik in Deutschland.

Er umfasst 100 Unterrichtsstunden und wird mit der Prüfung „Leben in Deutschland“ abgeschlossen.

Der Orientierungskurs ist verpflichtender Bestandteil des Integrationskurses. Nur wenn nach dem Deutschkurs auch der Orientierungskurs absolviert wurde, wird das „Gesamtzertifikat Integrationskurs“ vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt. Dieses Zertifikat ist erforderlich, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Die erfolgreiche Teilnahme am Orientierungskurs ist außerdem für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erforderlich.

Zu den Kursen

Die häufigsten Fragen

Der Unterricht findet pro Woche vormittags, nachmittags oder abends an drei bis fünf Terminen statt.

Ein Modul kostet (zuzüglich Lehrbuch):

Ohne Förderung: 350,00 Euro
Mit Berechtigungsschein: 229,00 Euro
Mit Berechtigungsschein und ALGII-Bezug:    Kostenfrei

Auch wer keinen Anspruch auf Förderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben (zum Beispiel Au-pair, Aufenthalte mit Visum und andere), kann an den Kursen teilnehmen. Das Kursentgelt wird dann in voller Höhe in Rechnung gestellt und ist vor Kursbeginn zu zahlen. Eine entsprechende Bescheinigung kann ausgestellt werden.

Eine Ermäßigung von 50 Prozent durch den LahrPass ist möglich.

Die VHS Lahr hilft Ihnen einen Berechtigungsschein zur Zulassung zum Integrationskurs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu beantragen.

Das betrifft folgende Interessierte:

  • deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund, die nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und in besonderer Weise integrationsbedürftig sind
  • Spätaussiedler/innen
  • Asylbewerber/innen mit einer Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 Abs. 1 AsylG
  • Ausländer/innen mit einer Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG
  • Ausländer/innen mit einer Duldung gem. § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit einer Ausbildungsduldung gem. § 60c Abs. 1 AufenthG oder einer Beschäftigungsduldung gem. § 60d Abs. 1 AufenthG
  • Ausländer/innen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24AufenthG der § 25 Abs. 5 AufenthG

 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Beratung mit:

  • Reisepass mit aktuellem Aufenthaltstitel und/oder Ausweis
  • gegebenenfalls Aufenthaltsgestattung/Duldung
  • Nicht-EU-Bürger/innen: Teilnahmeberechtigung (Ausländerbehörde oder Träger der Grundsicherung)
  • Falls zutreffend: aktueller Arbeitslosengeld- oder Sozialhilfebescheid

Ausführliche Informationen in verschiedenen Sprachen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Sie haben erfolgreich an der B1- und “Leben in Deutschland“-Prüfung teilgenommen? Dann können Sie innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung einen Antrag auf 50% Rückerstattung des gezahlten Kostenbeitrags stellen.
Den Antrag können Sie hier herunterladen und direkt per Post senden an:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Referat 82G
Frankenstr. 210
90461 Nürnberg

Gerne können Sie den Antrag bei Ihrer VHS vor Ort stellen. 

 

Melden Sie sich frühzeitig an. Für ein Sprachvisum muss der Kurs mindestens 20 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen.
Gegen Bezahlung des gesamten Kursentgeltes von insgesamt 2.100 EUR erhalten Sie eine Visumsbescheinigung zur Vorlage beim Konsulat. Mit der Erteilung eines Visums sind Sie verpflichtet den Kurs regelmäßig zu besuchen. Die Visumsbescheinigung, bzw. der Ablehnungsbescheid muss bei der Abmeldung bei der VHS vorgelegt werden. Sollten Sie 14 Tage vor Kursbeginn noch kein Visum haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, da ansonsten das Kursentgelt nicht rückerstattet werden kann.