Gruppe junger Menschen

Integrations- + Alphabetisierungskurse

Nach den Regelungen des Zuwanderergesetzes (seit 01. Januar 2005) sind zugewanderte und bleibeberechtigte Ausländer berechtigt beziehungsweise verpflichtet, Deutschkurse für die Integration zu besuchen.

Die Volkshochschule (VHS) Lahr bietet zwei verschiedene Deutsch-Integrationskurse sowie den Kurs "Leben in Deutschland" an. Die einzelnen Module bauen aufeinander auf und entsprechen den Anforderungen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Ein Quereinstieg ist jederzeit möglich, sofern Plätze zur Verfügung stehen.

Diese Kurse richten sich an Migranten, die in ihrem Heimatland kaum oder gar nicht zur Schule gegangen sind oder ein anderes Schriftsystem erlernt haben.

Ein Alphabetisierungskurs umfasst 900 Stunden Unterricht.

Zu den Kursen

Diese Kurse richten sich an Migranten, die das lateinische Alphabet beherrschen und Deutsch lernen möchten oder bereits Vorkenntnisse haben.

Ein Allgemeiner Integrationskurs umfasst einen Sprachkurs (600 Unterrichtsstunden, aufgeteilt in sechs Module mit je 100 Unterrichtsstunden), der mit einer Prüfung abgeschlossen wird.

Am Ende des Kurses legen die Teilnehmer die B1-Prüfung Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) ab.

Zu den Kursen

Der Kurs "Leben in Deutschland" schließt an den Deutschkurs an und informiert über Recht, Ordnung und Politik in Deutschland.

Er umfasst 100 Unterrichtsstunden und wird ebenfalls mit einer Prüfung abgeschlossen.

Zu den Kursen

Die häufigsten Fragen

Der Unterricht findet pro Woche vormittags, nachmittags oder abends an drei bis fünf Terminen statt.

Interessierte erhalten bei der VHS Lahr eine persönliche Beratung mit allen notwendigen Informationen. Die Beratung ist für Integrationskurse mit Alphabetisierung sowie für allgemeine Integrationskurse. 
Die Beratung findet im VHS-Zentrum "Haus zum Pflug", Kaiserstraße 41, Raum 1.23 oder 1.24, 77933 Lahr, statt.
Bitte informieren Sie sich vorab zu den Öffnungszeiten auf unserer Homepage.

In dem Gespräch erhalten Sie Informationen sowie eine persönliche Beratung und können gegebenenfalls einen Antrag auf Förderung zum Kursentgelt stellen.

Bringen Sie folgende Unterlagen mit: 
- Ihren aktuellem Aufenthaltstitel/Ausweis
- falls vorhanden Ihren aktuellen Arbeitslosen-/Sozialhilfebescheid
- falls vorhanden Ihre Berechtigung bzw. Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs.

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung für den Integrationskurs nur angenommen wird, wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen.

Nach der Deutschberatung werden Sie von uns zu einem separaten Einstufungstermin eingeladen.

Ein Modul kostet (zuzüglich Lehrbuch):

Ohne Förderung: 350,00 Euro
Mit Berechtigungsschein: 229,00 Euro
Mit Berechtigungsschein und ALGII-Bezug:       0,00 Euro

Auch wer keinen Anspruch auf Förderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben (zum Beispiel Asylbewerber, Au-pair, Aufenthalte mit Visum, und so weiter), kann an den Kursen teilnehmen. Das Kursentgelt wird dann in voller Höhe in Rechnung gestellt und ist vor Kursbeginn zu zahlen. Eine entsprechende Bescheinigung kann ausgestellt werden.

Eine Ermäßigung von 50 Prozent durch den LahrPass ist möglich.

Die VHS Lahr hilft Ihnen einen Berechtigungsschein zur Zulassung zum Integrationskurs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu beantragen.

Das betrifft folgende Interessierte:

  • Ausländer
  • deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund, die nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und in besonderer Weise integrationsbedürftig sind
  • Spätaussiedler
  • Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung gemäß Paragraf 55 Absatz 1 Asylgesetz und einer Staatsangehörigkeit eines der folgenden Herkunftsländer: Syrien, Eritrea
  • Asylbewerber, die vor dem 01. August 2019 in das Bundesgebiet eingereist sind, sich seit mindestens drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhalten, nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat nach Paragraf 29a des Asylgesetzes stammen und bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder beschäftigt sind oder in einer Berufsausbildung im Sinne von Paragraf 57 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch stehen oder in Maßnahmen nach dem Zweiten Unterabschnitt des Dritten Abschnitts des Dritten Kapitels oder Paragraf 130 Absatz 1 Satz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gefördert werden oder bei denen die Voraussetzungen des Paragraf 11 Absatz 4 Satz 2 und 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vorliegen.

  • Ausländer mit einer Duldung gemäß Paragraf 60a Absatz 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz sowie

  • Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß Paragraf 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz

 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Beratung mit:

  • Reisepass mit aktuellem Aufenthaltstitel und/oder Ausweis
  • gegebenfalls Aufenthaltsgestattung/Duldung
  • Nicht-EU-Bürger: Teilnahmeberechtigung (Ausländerbehörde oder Träger der Grundsicherung)
  • Falls zutreffend: aktueller Arbeitslosengeld- oder Sozialhilfebescheid

Ausführliche Informationen in verschiedenen Sprachen erhalten Sie auch auf der Homepage des Bundesamts für Migration.

Sie haben erfolgreich an der B1- und “Leben in Deutschland“-Prüfung teilgenommen? Dann können Sie innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung einen Antrag auf 50% Rückerstattung des gezahlten Kostenbeitrags stellen.
Den Antrag können Sie hier herunterladen und direkt per Post an:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Referat 82G
Frankenstr. 210
90461 Nürnberg

Wichtig: Dem Antrag ist eine Kopie des „Zertifikat Integrationskurs“ beizufügen.

Gerne können Sie den Antrag bei Ihrer VHS vor Ort stellen. Bitte bringen Sie hierzu Ihr „Zertifikat Integrationskurs“ mit.

 

Melden Sie sich frühzeitig an. Für ein Sprachvisum muss der Kurs mindestens 20 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen.
Gegen Bezahlung des gesamten Kursentgeltes von insgesamt 2.100 EUR erhalten Sie eine Visumsbescheinigung zur Vorlage beim Konsulat. Mit der Erteilung eines Visums sind Sie verpflichtet den Kurs regelmäßig zu besuchen. Die Visumsbescheinigung, bzw. der Ablehnungsbescheid muss bei der Abmeldung bei der VHS vorgelegt werden. Sollten Sie 14 Tage vor Kursbeginn noch kein Visum haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, da ansonsten das Kursentgelt nicht rückerstattet werden kann.