Stadt Lahr, VHS Lahr, Volkshochschule, Haus zum Pflug, Fassade

Ermäßigungen + Förderprogramme

Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Volkshochschule (VHS) Lahr Ermäßigungen / Förderungen bei einigen Angeboten.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Ermäßigungen und Förderprogramme:

Bei ausgewählten Dozenten im Gesundheitsbereich (informieren Sie sich bei der Anmeldung) beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen am Kursentgelt – anteilig und je nach Krankenkasse in unterschiedlicher Höhe.

Voraussetzung: Regelmäßige Teilnahme (mindestens 80 Prozent).

Details erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Teilnehmer, die bei ihrer Anmeldung einen gültigen Lahr-Pass vorlegen, erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 50 Prozent des Kursentgelts (ausgenommen Studienreisen und Exkursionen).

Weitere Informationen zum Lahr-Pass erhalten Sie hier.

Bezieher von SGB-Leistungen können vor Kursbeginn Anträge auf Ermäßigung des Kursentgeltes stellen. Ermäßigungen werden nicht für Exkursionen, Studienfahrten gewährt.

Weitere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie in der VHS-Geschäftstelle.

Familien der Gemeinde Rust können unter bestimmten Voraussetzungen einen Familienpass erhalten. Bei Vorlage dieses Passes ist eine Ermäßigung der Kursgebühr möglich. Bitte legen Sie diesen mit der Anmeldung vor.

Genaue Informationen erhalten Sie direkt bei der Gemeinde Rust oder im Anhang.

Für Kurse, die durch das Förderprogramm Fachkurse unterstützt werden, können Sie einen Zuschuss von 30 oder 70 Prozent des Kursentgeltes erhalten, wenn Sie

  • in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind
  • 55 Jahre oder älter sind erhalten Sie 70 Prozent Ermäßigung
  • jünger als 55 Jahre sind erhalten Sie 30 Prozent Ermäßigung.
  • keine abgeschlossene Berufausbildung haben, erhalten Sie 70 Prozent Ermäßigung.

 

Darüber hinaus müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind in einem Betrieb beschäftigt, aber nicht bei Bund, Land oder Kommune.
  • Sie sind Unternehmer oder Freiberufler.
  • Sie sind Existenzgründer oder gründungswillig.
  • Sie sind Wiedereinsteiger (zum Beispiel nach Arbeitslosigkeit oder Familienphase).

Unterstützt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Zu unserem Kursangebot mit ESF-Fachkursförderung gelangen Sie hier