Gruppe junger Menschen

Integrations- und Alphabetisierungskurse Zulassungsvoraussetzungen zu Integrations- und Alphabetisierungskursen

Die Zulassungsvoraussetzungen zu Integrations- und Alphabetisierungskursen nach § 44 AufenthaltG (Aufenthaltsgesetz) wurden geändert. Ab 01. Dezember 2025 haben ausschließlich folgende Ausländer/innen Anspruch auf eine durch BAMF geförderte Teilnahme am Integrationskurs:
  • Ausländer/innen mit einem Berechtigungsschein/Verpflichtungsschein vom Jobcenter
  • Ausländer/innen mit einem Verpflichtungsschein von der Ausländerbehörde

 

Für alle anderen Ausländer/innen ist eine Teilnahme am Integrationskurs als Selbstzahler möglich, ohne Förderanspruch durch BAMF.
Das sind u.a. folgende Zielgruppen:

  • Asylbewerber/innen mit einer Aufenthaltsgestattung nach § 55 Absatz 1 AsylG
  • Ausländer/innen mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthaltG
  • Ausländer/innen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthaltG oder § 25 Absatz 5 AufenthaltG
  • Ukrainer/innen 
  • Unionsbürger/innen

 

Die Volkshochschule (VHS) Lahr bietet zwei verschiedene Deutsch-Integrationskurse sowie den Orientierungskurs an. Die einzelnen Module bauen aufeinander auf und entsprechen den Anforderungen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).

Ein Quereinstieg ist jederzeit möglich, sofern Plätze zur Verfügung stehen.

Interessierte erhalten bei der VHS Lahr eine persönliche Beratung mit allen notwendigen Informationen. Die Beratung ist für Integrationskurse mit Alphabetisierung sowie für allgemeine Integrationskurse. Für eine Beratung buchen Sie bitte einen Termin. Nach der Terminbuchung erhalten Sie eine Terminbestätigung. Die Beratung findet im VHS-Zentrum "Haus zum Pflug", Kaiserstraße 41, Raum 1.23 oder 1.24, 77933 Lahr, statt.

Terminbuchung

Personen mit Berechtigung/Verpflichtung vom Jobcenter oder von der Ausländerbehörde:
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit

  • Ihren aktuellen Aufenthaltstitel/Ausweis
  • Ihren Berechtigungsschein/Verpflichtungsschein vom Jobcenter/von der Ausländerbehörde zur Teilnahme am Integrationskurs

Selbstzahler:
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit

  • Ihren aktuellen Aufenthaltstitel/Ausweis
  • ggfs. den LahrPass, wenn Sie diesen haben

Allgemeine Integrationskurse umfassen 6 Module mit insgesamt 600 Unterrichtseinheiten Sprachkurs sowie ein Modul mit 100 Unterrichtseinheiten “Orientierungskurs“ und führen zum Zielniveau B1.

Die Kurse schließen mit der skalierten Prüfung „Deutschtest für Zuwanderer“ ab, in der der je nach Ergebnis B1, A2 oder unter A2 bescheinigt wird.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/integrationskurse-node.html

Integrationskurse mit Alphabetisierung richten sich an Teilnehmende, die nicht alphabetisiert sind und umfassen 9 Module mit insgesamt 900 Unterrichtseinheiten Sprachkurs, in denen das lateinische Alphabet, Lesen und Schreiben vermittelt werden; sowie ein Modul mit 100 Unterrichtseinheiten „Orientierungskurs“.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/SpezielleKursarten/Alphabetisierung/alphabetisierung.html

Der Orientierungskurs ist verpflichtender Bestandteil des Integrationskurses, umfasst 100 Unterrichtseinheiten und vermittelt Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland.

Der Orientierungskurs schließt mit dem Test „Leben in Deutschland“ ab, der für die Einbürgerung anerkannt wird.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/InhaltAblauf/inhaltablauf-node.html

Die häufigsten Fragen

Allgemeine Integrationskurse finden 4 mal wöchentlich vormittags / ggfs. nachmittags mit 5 Unterrichtseinheiten pro Kurstag statt, oder 3 mal wöchentlich abends mit 4 Unterrichtseinheiten pro Kurstag.

Integrationskurse mit Alphabetisierung finden 3 bis 4 mal wöchentlich vormittags mit 5 Unterrichtseinheiten pro Kurstag statt.

  • 458,00 Euro für Selbstzahler (ohne Berechtigung/Verpflichtung vom Jobcenter / von der Ausländerbehörde
     
  • 229,00 Euro bei Zulassung gem. § 44a Abs.1 Satz 1 und Satz 3 AufenthG durch die Ausländerbehörde
     
  • 0,00 Euro bei Kostenbefreiung durch BAMF (z.B. bei Leistungsbezug vom Jobcenter), Härtefallregelung, Ausländer gem. § 44a Abs.1 Satz 1 und Satz 3 AufenthG

Teilnehmende, die einen Kostenbeitrag von 229,00 Euro pro Kursmodul gezahlt und erfolgreich an der B1- und “Leben in Deutschland“-Prüfung teilgenommen haben, können innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung einen Antrag auf 50 Prozent Rückerstattung des gezahlten Kostenbeitrags stellen.

Der Antrag kann direkt online gestellt werden über: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/LeiKa/102854640

oder vor Ort in der VHS.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/TeilnahmeKosten/teilnahmekosten-node.html

Melden Sie sich frühzeitig an. Für ein Sprachvisum muss der Kurs mindestens 20 Unterrichtseinheiten pro Woche umfassen.

Gegen Barzahlung des gesamten Kursentgeltes von insgesamt 2.748,00 Euro erhalten Sie eine Visumsbescheinigung zur Vorlage beim Konsulat.

Mit der Erteilung eines Visums sind Sie verpflichtet den Kurs regelmäßig zu besuchen. Die Visumsbescheinigung bzw. der Ablehnungsbescheid muss bei der Abmeldung bei der VHS vorgelegt werden.

Sollten Sie 14 Tage vor Kursbeginn noch kein Visum haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, da ansonsten das Kursentgelt nicht rückerstattet werden kann.