Gruppe junger Menschen

Integrations- und Alphabetisierungskurse Zulassungsvoraussetzungen zu Integrations- und Alphabetisierungskursen

Die Zulassungsvoraussetzungen zu Integrations- und Alphabetisierungskursen nach § 44 AufenthaltG (Aufenthaltsgesetz) wurden geändert. Ab 01. Dezember 2025 haben ausschließlich folgende Ausländer/innen Anspruch auf eine durch BAMF geförderte Teilnahme am Integrationskurs:
  • Ausländer/innen mit einem Berechtigungsschein/Verpflichtungsschein vom Jobcenter
  • Ausländer/innen mit einem Verpflichtungsschein von der Ausländerbehörde

 

Für alle anderen Ausländer/innen ist eine Teilnahme am Integrationskurs als Selbstzahler möglich, ohne Förderanspruch durch BAMF.
Das sind u.a. folgende Zielgruppen:

  • Asylbewerber/innen mit einer Aufenthaltsgestattung nach § 55 Absatz 1 AsylG
  • Ausländer/innen mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthaltG
  • Ausländer/innen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthaltG oder § 25 Absatz 5 AufenthaltG
  • Ukrainer/innen 
  • Unionsbürger/innen

 

Die Volkshochschule (VHS) Lahr bietet zwei verschiedene Deutsch-Integrationskurse sowie den Orientierungskurs an. Die einzelnen Module bauen aufeinander auf und entsprechen den Anforderungen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).

Ein Quereinstieg ist jederzeit möglich, sofern Plätze zur Verfügung stehen.